Motorradtrainings und Langstreckenrennen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Classic Endurance e.V.

Die AGB als PDF zum Ausdrucken.

1. Vertragsabschluss und Zahlung

Nach der verbindlichen Anmeldung zu einer unserer Veranstaltungen per E-Mail (info@classic-endurance.de), Web-Formular, Post, oder per Fax mit der Angabe der Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse…) werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine E-Mail von Classic Endurance e.V. mit der Buchungsbestätigung, womit der Vertrag gültig wird. Die Zahlungsbedingungen sind dem Anmeldeformular zu entnehmen. Sollte es zu Überbuchungen kommen, ist die Reihenfolge der Zahlungseingänge entscheidend für die Teilnahme.

2. Haftungsausschluss

Die Teilnahme an Veranstaltungen des Classic Endurance e.V. erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer verzichtet mit Abgabe seiner Anmeldung auf jegliche Schadensersatz- und sonstige Haftungsansprüche. Für Personen- oder Sachschäden der Teilnehmer, auch wenn sie durch Dritte zugeführt werden, haftet der Classic Endurance e.V. nicht.
Für durch den Veranstalter, dessen Angestellten, dessen Mitarbeitern, dessen Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, ist die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Teilnehmer haften selbst für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachten Sach- und Personenschäden an Dritten. Classic Endurance e.V. übernimmt keine Haftung für den Zustand der Rennstrecken, der Straßen und Plätze und den dazugehörigen Einrichtungen.
Jeder Teilnehmer haftet selbst auch für Schäden an Personen und Sachgütern, die durch Personen entstehen, die das jeweilige Fahrzeug des Teilnehmers benutzen und selbst keine Teilnahmebestätigung vorgelegt haben. Für den Ausfall an Fahrzeiten auf der Rennstrecke bzw. Fahrstrecke infolge von Personen- oder sonstigen Schäden und Umständen, die nicht von Classic Endurance e.V. zu vertreten sind, haftet der Classic Endurance e.V. nicht. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt.

3. Teilnahmebedingungen

Das Mindestalter der Teilnehmer beträgt 16 Jahre. Bei Minderjährigen Teilnehmern müssen die Anmeldung und der Haftungsausschluss von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Des Weiteren muss ein Erziehungsberechtigter während der Trainingszeiten vor Ort sein und an der Fahrerbesprechung teilnehmen. Eine Rennteilnahme von Minderjährigen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es sich bei einer Classic Endurance e.V. – Veranstaltung um eine Risikosportart handelt, die Teilnahme geschieht deshalb auf eigene Gefahr. Der Classic Endurance e.V. haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (s.o.Ziff.2.).
Die Teilnehmer sind verpflichtet, komplette Schutzkleidung zu tragen. Dazu gehören ein Motorradhelm, eine Motorradkombi oder -jacke und -hose, Motorrad-Handschuhe und Motorrad-Stiefel. Alle Teilnehmer sind verpflichtet, zusätzliche Rückenprotektoren zu tragen, insofern keiner in die Motorradbekleidung eingearbeitet ist. Der Classic Endurance e.V. behält sich vor, die Schutzkleidung zu bewerten und bei nicht ausreichender Schutzkleidung den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.
Für die Teilnehmer gilt absolutes Fahrverbot, sofern sie vor und während der Veranstaltung Alkohol oder starke Medikamente zu sich nehmen. Die Teilnehmer erklären ausdrücklich, dass sie auch vor der Veranstaltung Alkohol, Medikamente oder sonstige Stoffe, welche die Fahrtüchtigkeit während der Veranstaltung beeinträchtigen können, nicht eingenommen haben. Bei groben Verstößen gegen diese Erklärung, können die Teilnehmer ohne Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Classic Endurance e.V. Orga-Team. Anweisungen der Instruktoren und deren Beauftragten sind zu befolgen.
Die Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass sie andere Teilnehmer nicht durch ihr Verhalten gefährden. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, sein Fahrzeug nicht Dritten zur Verfügung zu stellen, die selbst keine Teilnahmebestätigung haben. Darüber hinaus wird der Teilnehmer sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen und hat den Teilnehmerbetrag für den nicht angemeldeten Fahrer in voller Höhe zu entrichten.
Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer, wird er von der Veranstaltung ohne Teilnahmegebühr-/ Nenngeldrückerstattung ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Classic Endurance e.V. Team. Verursacht ein Teilnehmer mutwillig bleibende Schäden an der Rennstrecke / an dem Platz / der Straße oder an den Einrichtungen der Rennstrecke / des Platzes/ der Straße, wird er in voller Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht.
Wenn ein Teilnehmer nachhaltig die Veranstaltung stört oder sich grob fahrlässig und/oder verkehrswidrig verhält, kann er mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

4. Änderungen und Absagen durch den Veranstalter

Der Classic Endurance e.V. kann aus begründetem Anlass Programmänderungen vornehmen, die jeweilige Veranstaltung bis eine Woche vor Beginn absagen. Kurzfristigere Absagen oder Änderungen sind zulässig, wenn außerordentliche Umstände, höhere Gewalt oder extreme Wettersituationen eintreten, die nicht von dem Veranstalter zu vertreten sind. Ebenso wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder der Strecken- oder Platzbetreiber zurücktritt. In diesen Fällen wird die gesamte Teilnahmegebühr zurückbezahlt. Bei schlechtem Wetter, Sturz oder sonstiger Fahrbeeinträchtigung seitens der Teilnehmer wird die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet.
5. Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Buchung zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären und dabei zu berücksichtigen, dass eine Bearbeitung nur werktags innerhalb der normalen Geschäftszeiten möglich ist. Maßgebend für die Stornofrist ist der Termin der erstgebuchten Leistung.

Bei Absage/Rücktritt des Teilnehmers bis 4 Wochen (28 Kalendertage) vor der Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 25,00€ einbehalten. Bei Absagen/Rücktritt zwischen zwei und vier Wochen (14 – 28 Kalendertage) vor dem Trainingsbeginn wird die halbe Teilnahmegebühr einbehalten. Ab 14 Tage vor dem Trainingsbeginn ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.
Erscheint ein Teilnehmer nicht zur vereinbarten Veranstaltung, wird dies gleichgesetzt mit einer Absage/Rücktritt unterhalb von 14 Tagen und entsprechend behandelt.
Falls ein Teilnehmer an einem Training bzw. Rennen aus persönlichen Gründen nicht teilnehmen kann, so ist ein kostenloser Abtritt an einer vom Teilnehmer benannten Person möglich. Dieser Ersatzfahrer muss schriftlich vom genannten Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn angezeigt werden. Der Classic Endurance e.V. kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6. Fahrzeuge

Die Teilnehmer müssen Eigentümer des bei der Veranstaltung benutzten Fahrzeuges sein. Andernfalls übernimmt der Teilnehmer die Erfüllung eventuell anstehender Ansprüche des Fahrzeugeigentümers durch die Anmeldung bei der Veranstaltung und stellt den Classic Endurance e.V. von jeglichen Ansprüchen frei (s.o. Nr. 2 Haftungsausschluss). Die Fahrzeuge müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein und bei Rennveranstaltungen dem jeweiligen gültigen Reglement entsprechen, ansonsten erfolgt der Ausschluss von der Veranstaltung bzw. Rennen, ohne Rückerstattung der Teilnehmergebühr. Bei den Veranstaltungen sind die jeweils gültigen Lärmbeschränkungen einzuhalten, ansonsten erfolgt der Ausschluss. Die Motorräder sollen folgendermaßen vorbereitet werden:
Glasflächen wenn möglich abbauen, ansonsten mit Klebeband abkleben (Splittergefahr),
Licht ausschalten und Bremslicht deaktivieren oder komplett abkleben.
Besonders die Reifen und die Bremsen sind wichtig. (Versucht nicht, alte Reifen auf der Strecke aufzubrauchen, das ist gefährlich.) Natürlich dürfen keine Flüssigkeiten austreten (Öl, Wasser). Bei Fahrzeugen mit Wasserkühlung ist nur Wasser ohne Zusätze wie Frostschutz zulässig.

7. Veranstaltung

Die Teilnahme an den jeweiligen Fahrerbesprechungen ist für jeden Teilnehmer Pflicht. Alle Veranstaltungen dienen zur Verbesserung der Fahrzeugbeherrschung und damit der Sicherheit.
Das Gelände ist dabei exklusiv vom Veranstalter gemietet, jeder Verkauf von Reifen oder sonstigem Zubehör ist verboten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Ausschluss von der Veranstaltung ohne Nenngelderstattung erfolgen. Ungenehmigter Verkauf von Waren und Dienstleistungen während der Veranstaltung führt zur sofortigen Strafgebühr in Höhe von 500,00 € mit gleichzeitigem Ausschluss von der Veranstaltung.

8. Film- und Fotorechte

Der Classic Endurance e.V. hat das Recht, während den Veranstaltungen hergestellte Fotos, Videos, Filmaufnahmen usw. zu eigenen Werbezwecken zu verwenden.

9. Sonstiges

Anfallender Sondermüll sowie Reifen, Batterien, Altöl usw. ist nach Ende der Veranstaltungen vom Teilnehmer mitzunehmen. Sonstiger Müll ist an der Rennstrecke in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu verbringen. Für den Umgang mit Kraftstoffen gelten die speziellen gesetzlichen Bestimmungen (Transport, Lagerung, Verfüllung usw.) Der Teilnehmer verpflichtet sich zur größtmöglichen Sorgfalt.
Die Mehrfachnutzung eines Fahrzeuges durch Einsatz in verschiedenen Gruppen ist nach Absprache mit dem Classic Endurance e.V. gestattet.
Jeder Teilnehmer wird hiermit für Veranstaltungen vom Classic Endurance e.V. verpflichtet, sich selbständig mit der jeweiligen Hausordnung der Rennstrecke vertraut zu machen.

10. Erklärung

Durch die Anerkennung auf der Website und dem Anmeldeformular bestätigt der Teilnehmer, diese Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen und anerkannt zu haben. Mit Eingang der Bestätigung der Anmeldung bei den Teilnehmern werden jene gegenüber den Beteiligten wirksam.

11. Gerichtsstand und salvatorische Klausel

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Burscheid. Ist oder wird eine der obigen Bestimmungen unwirksam, berührt das die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Beteiligten werden die unwirksame/n Bestimmung/en durch solche ersetzen, die zulässig sind und dem gewollten möglichst nahe kommen.

Stand 07.01.2018